Konzeptvorschlag zum
Landschaftsplan Wilhelmsburger Osten

1.Einleitung


Das Gutachten des „Arbeitskreis Wilhelmsburg“ unter Leitung von Prof. Machule führt in seinem Katalog der Maßnahmen und Konzepte eine Reihe von Vorschlägen auf, deren Weiterverfolgung von Gutachterseite als notwendig erachtet wird. Im Themenbereich „Städtebauliche Entwicklung“ wird als Planung für den ländlichen Raum zwischen Kirchdorfer Straße und Norderelbe bis zur Bunthausspitze ein Land(wirt)schaftspark Wilhelmsburger Osten angeführt, für den wir hier einen kurzen Konzeptvorschlag vorlegen.

Als Grund hierfür erinnern wir uns, dass u.a. aufgezeigt wurde, wie bewusste oder unbewusste Flächenzerstörung zu einem Wertverlust führen. So werden z.B. Flächen des Gebietes Kirchdorf Mitte/Nord entlang des Siedenfelder Weges aufgrund der noch herrschenden Planungsunsicherheit als Müllkippe genutzt und auf vielen Flächen erfolgt keine Pflege der ursprünglich extensiv genutzten Kulturlandschaft mehr.

Ein intakter Landschaftsraum stellt aber gerade für Wilhelmsburg eine wichtige soziale Komponente dar, die es zu erhalten gilt.

2. Gebietsabgrenzung


Unser Konzeptvorschlag bezieht sich auf den Raum Moorwerder/Goetjensort, östlich der A1, sowie Kirchdorf Mitte/Nord und das Gebiet um die Autobahnauffahrt Stillhorn westlich der A1.

Das gesamte Gebiet hat im nordwestlichen Bereich Anschluss an

     - die Windmühle

     - die Dove-Elbe und

     - das Alte Amtshaus.

Hier handelt es sich bereits um überplante und damit gesicherte Bereiche, so dass dies außerhalb der Betrachtung blieben.

3. Begründung der Gebietsabgrenzung


Aus dem Landschaftsrahmenplan Wilhelmsburg (FHH; Schriftenreihe BBNU, H.8/1984) ergeben sich deutlich drei Entwicklungszielvorgaben:

  • die landwirtschaftliche Struktur muss langfristig gesichert werden.

  • Die Belange des Naturschutzes müssen berücksichtigt werden.

  • Die Erholungsmöglichkeiten für die Wilhelmsburger Bevölkerung müssen verbessert werden.

Alle drei Punkte haben direkten Bezug zu dem von uns unter 2. abgegrenzten Raum:

Das gesamte Gebiet wird z.Zt. landwirtschaftlich genutzt (Stichwort Sicherung). Die Bestandsaufnahme durch Biotopkartierungen ergaben im abgegrenzten Bereich hohe Artenzahlen mit einer überdurchschnittlich großen Anzahl „Rote Liste Arten“, so dass der Planungsraum als Rückzugsgebiet eine hohe Schutzwürdigkeit hat (Stichwort Naturschutz).

Das Gutachten von Meyer/Schramm, „Vorläufige Ermittlung der Auswirkungen durch das Wohnungsbauvorhaben Kirchdorf Mitte/Nord auf Naturhaushalt und Landschaftsbild“ vom Dezember 1992 belegt hier eine Einordnung der Biotoptypen in die Wertstufe 7 (besonders wertvoll) auf der neunstufigen Bewertungs- rahmenskala. Insofern ist es zwingend notwendig, auch das Gebiet Kirchdorf Mitte/Nord in die Abgrenzung mit einzubeziehen. Im gesamten Gebiet ergeben sich vom bestehenden Landschaftsbild her trotzdem Möglichkeiten der Freizeitnutzung (Stichwort Erholung), auf die wir unter 4. noch näher eingehen.

4. Konzeptvorschläge

Grundsätzlich soll – und wir beziehen uns hier auf das Gutachten des „AK Will“ – das Gebiet weiterhin hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt werden. Die von der Wirtschaftsbehörde geförderte Intensivierung und Erweiterung des Feldgemüseanbaus in diesem Gebiet wird abgelehnt. Die typischen Marschenlande müssen für die Naherholung erhalten bleiben.
Kleinteilige Bebauung kann aufgrund der 34er Verordnung im Zusammenhang mit ökologischen Kläreinrichtungen dazukommen.
Ein Verbund zusammenhängender Spazier-, Rad und Reitwege sowie ein biologisch-geographischer Lehrpfad zur Marschenlandschaft mit der Einrichtung eines Naturschutzzentrums, das z.B. auch für Schulklassen von ausserhalb Wilhelmsburgs interessant wäre, würden zu einer Aufwertung des Wilhelmsburger Raumes führen.
Kleindimensionierte Möglichkeiten zur Einkehr in Form von Grillplätzen, Kiosk oder Cafe´s sind denkbar.
Eine Fährverbindung nach Ochsenwerder könnte weitere BesucherInnen aus den Gebieten östlich der Norderelbe anziehen und WilhelmsburgerInnen die Möglichkeit bieten, über das Spadenland in die Vierlande zu gelangen.
Für das Deichvorland an der Norderelbe – insbesondere, wenn es zu einer Deichrückverlegung in diesem Bereich kommt – eine Ausweisung als Naturschutzgebiet erfolgen. Diese Gebiete vernetzen dann die im Norden (Rhee), Osten (Deichvorland Norderelbe) und Süden (Heuckenlock) gelegenen Naturschutzflächen miteinander.
Für die noch erhaltenen natürlichen Marschenbereiche im Deichhinterland ist der Status eines Landschaftsschutzgebietes notwendig. Aufgrund der hohen Wertigkeit ist im Bereich Kirchdorf Mitte/Nord sogar eine Ausweisung als Naturschutzgebiet denkbar. Das o.a. Gutachten von Meyer/Schramm liefert dafür ausreichende Begründungen. Hier müsste die extensive Bewirtschaftung beibehalten werden um eine Verbuschung zu vermeiden.
Ein Wegeverbund – wie angesprochen – muss in seiner Anlage so gestaltet sein, dass ökologisch wertvolle Biotopfunktionen (z.B. Kiebitzbrutgebiete/Fluchtdistanz) nicht gestört werden. Mit solchen Einschränkungen sind auch kombinierte Spazier – und Reitwege denkbar. Das Anlegen von Reitwegen im Wilhelmsburger Osten würde auch zu einer Mehrung des Freizeitangebotes für Jugendliche führen. Dies ist gerade im Umfeld von Kirchdorf – Süd von ganz besonderer Bedeutung und kann dem Pferdefreizeitsport in Wilhelmsburg neue Impulse geben.
Eine Aufwertung Wilhelmsburgs muss sich aber nicht nur auf Maßnahmen von innerörtlicher Bedeutung beziehen. Überörtliche Bedeutung, wie z.B. der eingangs angesprochene Lehrpfad, kann auch ein ökologisch wirtschaftender Bauernhofhaben, der z.B. neben Pferdehaltung auch – EU unterstützt – alte Haustierrassen – Züchtung als Genbankreservoir betreibt. In dem aufgezeigten Gebiet befinden sich geeignete Gebäude, die der FHH gehören und z.Zt. teilweise erheblich bezuschusst werden. Ein auf diesen Sonderfall spezialisierter Betrieb hätte grenzüberschreitende Bedeutung.
Ökologischer Feldbau erscheint wegen punktueller Bodenkontaminationen problematisch. Dringend hinweisen wollen wir darauf, dass der von der Wirtschaftsbehörde favorisierte integrierte Gemüseanbau in Wilhelmsburg auf belasteten Flächen stattfindet. Für die Hamburger Bevölkerung könnte bei Kenntnis der Sachlage der Eindruck entstehen, dass dies z.B. auch für den integrierten Obstanbau im alten Land gilt. Der Imageverlust für diesen – auch uns bekannten – großen Wirtschaftsfaktor wäre um ein vielfachen größer als der Gewinn, der auf den Flächen erzielt werden könnte. Die jetzigen Entwicklungen - wie Umbruch von Wiesen und Umwandlung der extensiven Agrarlandwirtschaft hin zum intensiven Gemüseanbau - widersprechen allen bisher gemachten Vorschlägen, wie sie z.B. in der agrarstrukturellen Vorplanung von 1998 (Gutachten der Agrarsozialen Gesellschaft im Auftrag der FHH) und dem landschaftsplanerischen Gutachten über Wilhelmsburg (Dezember 1980) zu finden sind.

5. Schlussbemerkung

Die hier in aller Kürze aufgezeigten wesentlichen Konzeptvorschläge entstammen insbesondere dem Landschaftsplan Wilhelmsburg – Ost. Unsere Vorschläge zielen im wesentlichen auf die Erhaltung des für Wilhelmsburg als Ausgleich so wichtigen Grünbereichs, zumal durch die Deponie Georgswerder mehr als 50 ha dem vormals geplanten Naherholungsgebiet verlorengegangen sind.
Diese Wertigkeit wird auch im Gutachten des „AKWil“ bestätigt. Es heißt dort auf Seite 11:
„Der Wilhelmsburger Osten bietet.... auf heutigem Stadtgebiet ein einmaliges, von der Stadt noch nicht in seinem wirklichen Wert für Hamburg und Wilhelmsburg entdecktes Potential hoher Qualität, nämlich ein vielseitig erlebbares Ensemble vorindustrieller Siedlungs – und Landschaftsgeschichte der Elbmarsch im Weichbild der alten Hansestadt Hamburg.“

Wilhelmsburg, im November 1995

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