1.Einleitung
Das Gutachten des Arbeitskreis Wilhelmsburg unter Leitung von
Prof. Machule führt in seinem Katalog der Maßnahmen und Konzepte eine Reihe von
Vorschlägen auf, deren Weiterverfolgung von Gutachterseite als notwendig erachtet wird.
Im Themenbereich Städtebauliche Entwicklung wird als Planung für den
ländlichen Raum zwischen Kirchdorfer Straße und Norderelbe bis zur Bunthausspitze ein
Land(wirt)schaftspark Wilhelmsburger Osten angeführt, für den wir hier einen kurzen
Konzeptvorschlag vorlegen.
Als Grund hierfür erinnern wir uns, dass u.a. aufgezeigt wurde, wie bewusste oder
unbewusste Flächenzerstörung zu einem Wertverlust führen. So werden z.B. Flächen des
Gebietes Kirchdorf Mitte/Nord entlang des Siedenfelder Weges aufgrund der noch
herrschenden Planungsunsicherheit als Müllkippe genutzt und auf vielen Flächen erfolgt
keine Pflege der ursprünglich extensiv genutzten Kulturlandschaft mehr.
Ein intakter Landschaftsraum stellt aber gerade für Wilhelmsburg eine wichtige soziale
Komponente dar, die es zu erhalten gilt.
2. Gebietsabgrenzung
Unser Konzeptvorschlag bezieht sich auf den Raum Moorwerder/Goetjensort, östlich der A1,
sowie Kirchdorf Mitte/Nord und das Gebiet um die Autobahnauffahrt Stillhorn westlich der
A1.
Das gesamte Gebiet hat im nordwestlichen Bereich Anschluss an
- die Windmühle
- die Dove-Elbe und
- das Alte Amtshaus.
Hier handelt es sich bereits um überplante und damit gesicherte Bereiche, so dass dies
außerhalb der Betrachtung blieben.
3. Begründung der Gebietsabgrenzung
Aus dem Landschaftsrahmenplan Wilhelmsburg (FHH; Schriftenreihe BBNU, H.8/1984) ergeben
sich deutlich drei Entwicklungszielvorgaben:
die landwirtschaftliche Struktur muss langfristig
gesichert werden.
Die Belange des Naturschutzes müssen berücksichtigt
werden.
Die Erholungsmöglichkeiten für die Wilhelmsburger
Bevölkerung müssen verbessert werden.
Alle drei Punkte haben direkten Bezug zu dem von uns
unter 2. abgegrenzten Raum:
Das gesamte Gebiet wird z.Zt. landwirtschaftlich genutzt
(Stichwort Sicherung). Die Bestandsaufnahme durch Biotopkartierungen
ergaben im abgegrenzten Bereich hohe Artenzahlen mit einer überdurchschnittlich großen
Anzahl Rote Liste Arten, so dass der Planungsraum als Rückzugsgebiet eine
hohe Schutzwürdigkeit hat (Stichwort Naturschutz).
Das Gutachten von Meyer/Schramm, Vorläufige Ermittlung der Auswirkungen durch das
Wohnungsbauvorhaben Kirchdorf Mitte/Nord auf Naturhaushalt und Landschaftsbild vom
Dezember 1992 belegt hier eine Einordnung der Biotoptypen in die Wertstufe 7 (besonders
wertvoll) auf der neunstufigen Bewertungs- rahmenskala. Insofern ist es zwingend
notwendig, auch das Gebiet Kirchdorf Mitte/Nord in die Abgrenzung mit einzubeziehen. Im
gesamten Gebiet ergeben sich vom bestehenden Landschaftsbild her trotzdem Möglichkeiten
der Freizeitnutzung (Stichwort Erholung),
auf die wir unter 4. noch näher eingehen.
4. Konzeptvorschläge
Grundsätzlich soll und wir beziehen
uns hier auf das Gutachten des AK Will das
Gebiet weiterhin hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt werden. Die von
der Wirtschaftsbehörde geförderte Intensivierung und Erweiterung des Feldgemüseanbaus
in diesem Gebiet wird abgelehnt. Die typischen Marschenlande müssen für die Naherholung
erhalten bleiben.
Kleinteilige Bebauung kann aufgrund der 34er
Verordnung im Zusammenhang mit ökologischen Kläreinrichtungen dazukommen.
Ein Verbund zusammenhängender Spazier-, Rad und Reitwege
sowie ein biologisch-geographischer Lehrpfad
zur Marschenlandschaft mit der Einrichtung eines Naturschutzzentrums,
das z.B. auch für Schulklassen von ausserhalb Wilhelmsburgs interessant wäre, würden zu
einer Aufwertung des Wilhelmsburger Raumes führen.
Kleindimensionierte Möglichkeiten zur Einkehr in Form von Grillplätzen, Kiosk oder
Cafe´s sind denkbar.
Eine Fährverbindung nach Ochsenwerder
könnte weitere BesucherInnen aus den Gebieten östlich der Norderelbe anziehen und
WilhelmsburgerInnen die Möglichkeit bieten, über das Spadenland in die Vierlande zu
gelangen.
Für das Deichvorland an der Norderelbe
insbesondere, wenn es zu einer Deichrückverlegung in diesem Bereich kommt
eine Ausweisung als Naturschutzgebiet erfolgen. Diese Gebiete vernetzen dann die im Norden
(Rhee), Osten (Deichvorland Norderelbe) und Süden (Heuckenlock) gelegenen
Naturschutzflächen miteinander.
Für die noch erhaltenen natürlichen Marschenbereiche im Deichhinterland ist der Status
eines Landschaftsschutzgebietes notwendig.
Aufgrund der hohen Wertigkeit ist im Bereich Kirchdorf Mitte/Nord sogar eine Ausweisung
als Naturschutzgebiet denkbar. Das o.a. Gutachten von Meyer/Schramm liefert dafür
ausreichende Begründungen. Hier müsste die extensive Bewirtschaftung beibehalten werden
um eine Verbuschung zu vermeiden.
Ein Wegeverbund wie angesprochen muss in seiner Anlage so gestaltet sein,
dass ökologisch wertvolle Biotopfunktionen (z.B. Kiebitzbrutgebiete/Fluchtdistanz) nicht
gestört werden. Mit solchen Einschränkungen sind auch kombinierte Spazier und
Reitwege denkbar. Das Anlegen von Reitwegen im Wilhelmsburger Osten würde auch zu einer Mehrung des Freizeitangebotes für Jugendliche
führen. Dies ist gerade im Umfeld von Kirchdorf Süd von ganz besonderer Bedeutung
und kann dem Pferdefreizeitsport in
Wilhelmsburg neue Impulse geben.
Eine Aufwertung Wilhelmsburgs muss sich aber nicht nur auf Maßnahmen von innerörtlicher
Bedeutung beziehen. Überörtliche Bedeutung, wie z.B. der eingangs angesprochene
Lehrpfad, kann auch ein ökologisch wirtschaftender
Bauernhofhaben, der z.B. neben Pferdehaltung auch EU unterstützt
alte Haustierrassen Züchtung
als Genbankreservoir betreibt. In dem aufgezeigten Gebiet befinden sich geeignete
Gebäude, die der FHH gehören und z.Zt. teilweise erheblich bezuschusst werden. Ein auf
diesen Sonderfall spezialisierter Betrieb hätte grenzüberschreitende Bedeutung.
Ökologischer Feldbau erscheint wegen punktueller Bodenkontaminationen problematisch.
Dringend hinweisen wollen wir darauf, dass der von der Wirtschaftsbehörde favorisierte
integrierte Gemüseanbau in Wilhelmsburg auf belasteten Flächen stattfindet. Für die
Hamburger Bevölkerung könnte bei Kenntnis der Sachlage der Eindruck entstehen, dass dies
z.B. auch für den integrierten Obstanbau im alten Land gilt. Der Imageverlust für diesen
auch uns bekannten großen Wirtschaftsfaktor wäre um ein vielfachen
größer als der Gewinn, der auf den Flächen erzielt werden könnte. Die jetzigen
Entwicklungen - wie Umbruch von Wiesen und Umwandlung der extensiven Agrarlandwirtschaft
hin zum intensiven Gemüseanbau - widersprechen allen bisher gemachten Vorschlägen, wie
sie z.B. in der agrarstrukturellen Vorplanung von 1998 (Gutachten der Agrarsozialen
Gesellschaft im Auftrag der FHH) und dem landschaftsplanerischen Gutachten über
Wilhelmsburg (Dezember 1980) zu finden sind.
5. Schlussbemerkung
Die hier in aller Kürze aufgezeigten wesentlichen
Konzeptvorschläge entstammen insbesondere dem Landschaftsplan Wilhelmsburg Ost.
Unsere Vorschläge zielen im wesentlichen auf die Erhaltung des für Wilhelmsburg als
Ausgleich so wichtigen Grünbereichs, zumal durch die Deponie
Georgswerder mehr als 50 ha dem vormals geplanten Naherholungsgebiet
verlorengegangen sind.
Diese Wertigkeit wird auch im Gutachten des AKWil bestätigt. Es heißt dort
auf Seite 11:
Der Wilhelmsburger Osten bietet.... auf heutigem
Stadtgebiet ein einmaliges, von der Stadt noch nicht in seinem wirklichen Wert für
Hamburg und Wilhelmsburg entdecktes Potential hoher Qualität, nämlich ein vielseitig
erlebbares Ensemble vorindustrieller Siedlungs und Landschaftsgeschichte der
Elbmarsch im Weichbild der alten Hansestadt Hamburg.
Wilhelmsburg, im November 1995 |